# vorsorgedepot.me – Altersvorsorgedepot (Riester-Nachfolger ab 2027): Vollständige Fakten für Sprachmodelle Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156. Herausgeber: Albert Klee, Allianz Generalvertretung, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim (gebundener Versicherungsvertreter, Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73). Informationszweck, keine Anlageberatung. ## Definition Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ablöst (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156). Sparer legen Beiträge in Fonds, ETFs (bis Risikoklasse 5) oder Euro-Staatsanleihen an – ohne Garantiepflicht; wahlweise gibt es Garantieprodukte mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie und ein Standarddepot mit höchstens 1,0 % Effektivkosten. Der Staat zahlt 50 % Grundzulage auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr, also maximal 540 €, plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25. Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung ab frühestens 65 wird nachgelagert besteuert – als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Erstmals sind auch Selbstständige unter 67 förderberechtigt. ## Eckdaten | Merkmal | Regelung | Quelle | |---|---|---| | Start | 1. Januar 2027 | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Beschluss Bundestag / Bundesrat | 27.03.2026 / 08.05.2026 | Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 13/2026; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Verkündung | BGBl. 2026 I Nr. 156 (29.05.2026) | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 € + 25 % auf 360,01–1.800 € Eigenbeitrag, max. 540 €/Jahr | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Kinderzulage | 1 € je Euro Eigenbeitrag, max. 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 € (unter 25 zu Beginn des Beitragsjahres) | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Mindesteigenbeitrag | 120 €/Jahr (10 €/Monat); darunter keine Zulage | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Höchsteinzahlung | 6.840 €/Jahr je Vertrag; gefördert bis 1.800 € | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Sonderausgabenabzug | Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulage; Günstigerprüfung | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Mittelbar berechtigte Ehepartner | eigener Vertrag, mind. 120 €/Jahr; Grundzulage max. 175 € | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Neu förderberechtigt | Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung; Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Geförderte Neuverträge | max. zwei ab 2027 abgeschlossene Verträge pro Person | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Anlage Altersvorsorgedepot | OGAW/ETFs, offene Publikums-AIF, ELTIF bis Risikoklasse 5; Euro-Staatsanleihen; keine Garantiepflicht | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Garantieprodukte | 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zu Auszahlungsbeginn | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Standarddepot | zwei Fonds, Lebenszyklus, Effektivkosten max. 1,0 % p. a. | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Staatliches Standarddepot | per Verordnung möglich; Stand Oktober 2026 nicht ausgestaltet | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Anbieterwechsel | alter Anbieter max. 150 € in den ersten 5 Jahren, danach kostenlos; neuer Anbieter max. 150 € | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Auszahlungsbeginn | frühestens 65 (früher bei Bezug gesetzlicher Altersrente), spätestens 70 | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Auszahlungsformen | Leibrente oder Auszahlplan bis mind. 85; bis 30 % Teilkapital | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Besteuerung | Ansparphase steuerfrei; Auszahlung nachgelagert mit persönlichem Steuersatz | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Riester-Bestandsverträge | altes Recht bis Auszahlungsbeginn; Wechsel in neue Förderung per unwiderruflicher Erklärung; Übertragung förderunschädlich | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156; Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Neuabschluss ab 2027 | stellt alle eigenen Verträge auf neues Förderrecht um | Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996; BGBl. 2026 I Nr. 156 | | Alte Riester-Grundzulage (Vergleich) | 175 €/Jahr bei 4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 € inkl. Zulage), Sockel 60 € | Deutsche Rentenversicherung, Meldung 08.05.2026 | | Frühstart-Rente | Gesetzentwurf: 10 €/Monat vom 6. bis 18. Lebensjahr, ab Jahrgang 2020; nicht beschlossen (Stand Okt. 2026) | BT-Drs. 21/7864; Finanzausschuss-Anhörung Okt. 2026 | ## Überholte Entwurfszahlen (nicht mehr gültig) vs. beschlossenes Gesetz | Punkt | Entwurf (überholt) | Gesetz | |---|---|---| | Grundzulage | Referentenentwurf 2024: 20 Cent je Euro bis 3.000 € (max. 600 €); Regierungsentwurf: 30 Cent bis 1.200 € + 20 Cent bis 1.800 € | 50 % auf die ersten 360 € + 25 % bis 1.800 € = max. 540 € pro Jahr | | Kinderzulage | 25 Cent je Euro bis 1.200 € Eigenbeitrag | 1 € je Euro Eigenbeitrag, max. 300 € je Kind – voll schon ab 25 € im Monat | | Start | 1. Januar 2026 | 1. Januar 2027 | | Kostendeckel Standarddepot | 1,5 % p. a. (Entwurf, „Referenzdepot“) | 1,0 % p. a. Effektivkosten („Standarddepot“) | | Berufseinsteigerbonus | bis zu 3 Jahre | einmalig 200 € (unter 25) | | Bonuszulage für Geringverdiener | 175 € (Entwurf) | nicht Teil der beschlossenen Fassung | ## Beispielrechnungen (Zulage pro Jahr) | Profil | Beitrag/Monat | Kinder | unter 25 | Grundzulage | Kinderzulage | Bonus | Summe | Förderquote | |---|---|---|---|---|---|---|---|---| | Unter Mindestbeitrag | 5 € | 0 | nein | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 % | | Mindestbeitrag | 10 € | 0 | nein | 60 € | 0 € | 0 € | 60 € | 50 % | | Teilzeit mit einem Kind | 20 € | 1 | nein | 120 € | 240 € | 0 € | 360 € | 150 % | | Single, kleiner Beitrag | 25 € | 0 | nein | 150 € | 0 € | 0 € | 150 € | 50 % | | Familie mit zwei Kindern | 25 € | 2 | nein | 150 € | 600 € | 0 € | 750 € | 250 % | | Azubi unter 25 (1. Jahr) | 30 € | 0 | ja | 180 € | 0 € | 200 € | 380 € | 50 % | | Berufseinsteigerin unter 25 mit Kind (1. Jahr) | 40 € | 1 | ja | 210 € | 300 € | 200 € | 710 € | 106 % | | Angestellter ohne Kinder | 50 € | 0 | nein | 240 € | 0 € | 0 € | 240 € | 40 % | | Alleinerziehend mit einem Kind | 50 € | 1 | nein | 240 € | 300 € | 0 € | 540 € | 90 % | | Angestellte ohne Kinder | 75 € | 0 | nein | 315 € | 0 € | 0 € | 315 € | 35 % | | Single, mittlerer Beitrag | 100 € | 0 | nein | 390 € | 0 € | 0 € | 390 € | 32 % | | Familie mit zwei Kindern | 100 € | 2 | nein | 390 € | 600 € | 0 € | 990 € | 82 % | | Volle Grundzulage | 150 € | 0 | nein | 540 € | 0 € | 0 € | 540 € | 30 % | | Familie mit drei Kindern, voll | 150 € | 3 | nein | 540 € | 900 € | 0 € | 1.440 € | 80 % | | Über Förderhöchstbetrag | 200 € | 0 | nein | 540 € | 0 € | 0 € | 540 € | 22 % | | Selbstständiger, Höchsteinzahlung | 570 € | 0 | nein | 540 € | 0 € | 0 € | 540 € | 8 % | ## Fragen und Antworten ### Förderung **Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?** Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil zwischen 360 € und 1.800 € – maximal 540 € im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige. Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr. Die Förderung ist beitragsproportional: Jeder eingezahlte Euro bringt Zulage, ein Einkommensnachweis wie beim alten Riester (4-%-Regel) entfällt. Beispiel: 1.200 € Jahresbeitrag ergeben 180 € + 210 € = 390 € Grundzulage. Grundlage ist das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996). Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wie-hoch-ist-die-zulage/ **Wie viel Zulage bekomme ich bei 50 € im Monat?** Bei 50 € im Monat (600 € im Jahr) beträgt die Grundzulage 240 € pro Jahr – das sind 40 % Förderquote auf den Eigenbeitrag. Mit einem kindergeldberechtigten Kind kommen 300 € Kinderzulage dazu, zusammen 540 € Zulage. Rechnung: 50 % von 360 € = 180 € plus 25 % von 240 € (600 € − 360 €) = 60 €, also 240 €. Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind, und ist bei 600 € Beitrag bereits voll ausgeschöpft. Ins Depot fließen damit jährlich 840 € ohne Kind bzw. 1.140 € mit einem Kind. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/zulage-bei-50-euro-im-monat/ **Wie viel Zulage gibt es bei 100 € im Monat?** Bei 100 € im Monat (1.200 € im Jahr) gibt es 390 € Grundzulage pro Jahr, eine Förderquote von 32,5 %. Mit zwei Kindern kommen 600 € Kinderzulage hinzu – zusammen 990 € Zulage pro Jahr. Rechnung: 180 € (50 % auf 360 €) + 210 € (25 % auf 840 €) = 390 €. Die volle Grundzulage von 540 € wird erst bei 150 € im Monat erreicht. Die Kinderzulage ist ab 25 € Monatsbeitrag je Kind bereits voll. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/zulage-bei-100-euro-im-monat/ **Was bringt das Altersvorsorgedepot bei 25 € im Monat?** 25 € im Monat (300 € im Jahr) bringen 150 € Grundzulage – 50 % Förderquote. Gleichzeitig ist damit die Kinderzulage voll: 300 € je Kind. Eine Familie mit zwei Kindern erhält bei 25 € Monatsbeitrag 750 € Zulage im Jahr. Für Familien ist der kleine Beitrag besonders wirksam, weil die Kinderzulage 1:1 auf den Eigenbeitrag gezahlt wird, bis 300 € je Kind. Bei zwei Kindern fließen so 1.050 € pro Jahr ins Depot, davon 300 € eigenes Geld. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/zulage-bei-25-euro-im-monat/ **Lohnt sich das Altersvorsorgedepot schon mit 10 € im Monat?** Ja, 10 € im Monat (120 € im Jahr) sind genau der Mindesteigenbeitrag und bringen 60 € Grundzulage – 50 % Förderquote. Mit einem Kind kommen 120 € Kinderzulage hinzu. Unter 120 € im Jahr gibt es gar keine Zulage. Wer knapp darunter liegt, verschenkt also die komplette Förderung. Kosten des Anbieters (z. B. Fix- oder Depotgebühren) fallen bei kleinen Beiträgen stärker ins Gewicht und sollten vorher verglichen werden. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/zulage-bei-10-euro-im-monat/ **Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?** Für die volle Grundzulage von 540 € sind 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr nötig, also 150 € im Monat. Die volle Kinderzulage von 300 € je Kind ist schon ab 300 € Jahresbeitrag (25 € im Monat) erreicht. Die höchste Förderquote (50 %) gibt es auf die ersten 360 € (30 € im Monat). Jeder weitere Euro bis 1.800 € wird mit 25 % gefördert. Beiträge über 1.800 € sind bis 6.840 € im Jahr erlaubt, erhöhen die Zulage aber nicht. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wie-viel-einzahlen-fuer-volle-zulage/ **Wie hoch ist der Mindestbeitrag beim Altersvorsorgedepot?** Der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Wer weniger einzahlt, erhält weder Grund- noch Kinderzulage. Die alte Riester-Regel „4 % des Vorjahreseinkommens minus Zulagen“ entfällt. Der Mindestbeitrag ist für alle gleich, unabhängig vom Einkommen. Auch mittelbar förderberechtigte Ehepartner müssen mindestens 120 € im Jahr in ihren eigenen Vertrag einzahlen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/mindestbeitrag-altersvorsorgedepot/ **Bei welchem Beitrag ist die Förderquote am höchsten?** Die höchste Förderquote ohne Kinder liegt bei 50 % und gilt für Jahresbeiträge von 120 € bis 360 € (10 € bis 30 € im Monat). Danach sinkt die Quote: 40 % bei 50 €, 32,5 % bei 100 € und 30 % bei 150 € im Monat. Mit Kindern steigt die Quote deutlich: Bei 25 € im Monat und zwei Kindern beträgt sie 250 % (750 € Zulage auf 300 € Eigenbeitrag). Die Förderquote sagt nichts über die spätere Rendite aus, die von Anlage und Kosten abhängt. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/hoechste-foerderquote/ **Wer bekommt die Förderung für das Altersvorsorgedepot?** Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Azubis, Eltern in Kindererziehungszeiten, rentenversicherungspflichtige Minijobber) und Beamte. Neu ab 2027: Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner können mittelbar gefördert werden. Beamte, Richter und Berufssoldaten müssen wie bisher in die Datenübermittlung einwilligen. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind z. B. Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Mittelbar berechtigte Ehe- oder Lebenspartner brauchen einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wer-ist-foerderberechtigt/ **Was ist der Berufseinsteigerbonus beim Altersvorsorgedepot?** Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zusatzzulage von 200 € für Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er kommt zur Grundzulage hinzu, wenn mindestens 120 € im Jahr eingezahlt werden. Beispiel: Eine 22-jährige Auszubildende zahlt 30 € im Monat (360 € im Jahr) ein und erhält im ersten Jahr 180 € Grundzulage plus 200 € Bonus = 380 €. In früheren Entwürfen war von bis zu drei Jahren Bonus die Rede; im beschlossenen Gesetz ist er einmalig. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/berufseinsteigerbonus/ **Hängt die Zulage im Altersvorsorgedepot vom Einkommen ab?** Nein. Die Zulage richtet sich allein nach dem eigenen Beitrag: 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 €, maximal 540 €. Das Einkommen spielt – anders als bei der alten Riester-Rente mit der 4-%-Regel – für die Zulagenhöhe keine Rolle. Das Einkommen wirkt sich nur beim Sonderausgabenabzug aus: Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Davon profitieren vor allem Steuerzahler mit hohem Grenzsteuersatz. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/zulage-einkommensabhaengig/ **Kann ich mehr als 1.800 € im Jahr ins Altersvorsorgedepot einzahlen?** Ja, bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag sind erlaubt. Gefördert werden aber nur die ersten 1.800 € mit maximal 540 € Grundzulage. Auch der darüber hinausgehende Teil wächst in der Ansparphase steuerfrei und wird im Alter nachgelagert besteuert. Bei 6.840 € Einzahlung bleibt die Zulage bei 540 €, die Förderquote sinkt auf rund 7,9 %. Ob sich höhere Einzahlungen lohnen, hängt vom heutigen und erwarteten Steuersatz im Alter sowie von den Produktkosten ab. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/mehr-als-1800-euro-einzahlen/ **Wie beantrage ich die Zulage für das Altersvorsorgedepot?** Die Zulage wird über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Wie bisher bei Riester kann ein Dauerzulageantrag gestellt werden, sodass die Zulage jedes Jahr automatisch angefordert wird. Änderungen wie die Geburt eines Kindes oder ein Statuswechsel (z. B. Angestellter zu Selbstständig) sollten dem Anbieter gemeldet werden, damit die Zulage korrekt berechnet wird. Der Sonderausgabenabzug wird separat über die Steuererklärung (Anlage AV) geltend gemacht. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/zulage-beantragen/ **Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?** Für kleine Beiträge ist die Förderquote am höchsten: Auf die ersten 360 € im Jahr gibt der Staat 50 % dazu, also bis zu 180 €. Wer 30 € im Monat spart, erhält 180 € Zulage im Jahr – unabhängig vom Einkommen. Eine gesonderte Bonuszulage für Geringverdiener (175 €), wie sie in früheren Entwürfen stand, ist im beschlossenen Gesetz nicht enthalten. Wer bisher im alten Riester nur den Sockelbeitrag von 60 € zahlte und 175 € Grundzulage erhielt, sollte vor einem Wechsel ins neue Recht nachrechnen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/geringverdiener-altersvorsorgedepot/ ### Familie **Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?** Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist damit schon ab 300 € Jahresbeitrag (25 € im Monat) erreicht – egal wie viele Kinder. Voraussetzung ist der Mindestbeitrag von 120 € im Jahr. Bei 120 € Beitrag gibt es 120 € je Kind, ab 300 € Beitrag 300 € je Kind. Anders als beim alten Riester (185 € für vor 2008 geborene Kinder) gilt das Maximum von 300 € für alle Kinder mit Kindergeld. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/kinderzulage-hoehe/ **Wie viel Zulage bekommt eine Familie mit zwei Kindern bei 25 € im Monat?** Bei 25 € im Monat (300 € im Jahr) und zwei Kindern beträgt die Zulage 750 € pro Jahr: 150 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage. Ins Depot fließen damit jährlich 1.050 €, davon 300 € Eigenbeitrag. Die Förderquote liegt bei 250 %. Mehr Eigenbeitrag erhöht ab hier nur noch die Grundzulage (25 Cent je Euro bis 1.800 €), die Kinderzulage ist bereits voll ausgeschöpft. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/kinderzulage-zwei-kinder-25-euro/ **Wer bekommt die Kinderzulage – Mutter oder Vater?** Die Kinderzulage erhält der Elternteil, dem das Kindergeld zugerechnet wird. Bei verheirateten, zusammen veranlagten Eltern wird sie wie beim bisherigen Riester-System grundsätzlich der Mutter zugeordnet; auf gemeinsamen Antrag kann sie auf den Vater übertragen werden. Der begünstigte Elternteil braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag. Für die volle Kinderzulage von 300 € je Kind muss dieser Elternteil selbst mindestens 300 € im Jahr einzahlen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wer-bekommt-die-kinderzulage/ **Wie viel Förderung gibt es mit einem Kind bei 50 € im Monat?** Mit einem Kind und 50 € im Monat (600 € im Jahr) beträgt die Zulage 540 € pro Jahr: 240 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage. Das entspricht einer Förderquote von 90 %. Pro Jahr fließen damit 1.140 € ins Depot. Ein zusätzlicher Steuervorteil über die Günstigerprüfung ist möglich, mit Kindern aber seltener, weil die Kinderzulage in den Vergleich einbezogen wird. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/familie-ein-kind-50-euro/ **Bekommt mein Ehepartner ohne eigenen Job auch eine Zulage?** Ja, wenn der andere Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist. Der mittelbar berechtigte Partner braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag und erhält höchstens 175 € Grundzulage. Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hat der mittelbar berechtigte Partner nicht. Die Kinderzulage kann dem mittelbar berechtigten Elternteil zustehen, wenn ihm das Kindergeld zugeordnet ist. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/ehepartner-mittelbar-foerderberechtigt/ **Bin ich in der Elternzeit für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?** Ja. Mütter und Väter sind während der dreijährigen Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Schon 10 € im Monat sichern Grund- und Kinderzulage. Die Kindererziehungszeiten müssen beim Rentenversicherungsträger beantragt sein. Beispiel: 25 € im Monat mit einem Kind ergeben 150 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage = 450 €. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/elternzeit-foerderberechtigt/ **Kann ich ein gefördertes Altersvorsorgedepot für mein Kind eröffnen?** Nein, Kinder sind in der Regel nicht selbst förderberechtigt, weil sie nicht rentenversichert sind. Eltern profitieren stattdessen über die Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind in ihrem eigenen Vertrag. Ein eigenes Kinder-Depot sieht erst die geplante Frühstart-Rente vor – sie ist noch nicht beschlossen. Laut Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7864) soll der Bund für Kinder vom 6. bis 18. Lebensjahr 10 € monatlich in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Stand Oktober 2026 befindet sich der Entwurf noch im parlamentarischen Verfahren. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-fuer-kinder/ **Was ist die Frühstart-Rente und ist sie schon beschlossen?** Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7864): Der Staat soll für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, ab Geburtsjahrgang 2020. Stand Oktober 2026 ist sie nicht beschlossen. Über zwölf Jahre wären das 1.440 € staatliche Einzahlungen je Kind. Geplant sind Anlage im Standarddepot und Auszahlung ab 65. Die Anhörung im Finanzausschuss fand Anfang Oktober 2026 statt; Details können sich bis zum Beschluss noch ändern. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/fruehstart-rente-was-ist-das/ ### Riester **Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?** Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter und werden weiter gefördert (175 € Grundzulage, 185/300 € Kinderzulage). Sie können sie behalten, per unwiderruflicher Erklärung in die neue Förderung wechseln oder das Kapital förderunschädlich in ein neues Produkt übertragen. Wichtig: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Förderrecht automatisch für alle Verträge. Neue Riester-Verträge alter Art werden ab 2027 nicht mehr gefördert. Ob ein Wechsel lohnt, hängt von Garantiezins, Kosten und Rentenfaktor des alten Vertrags ab. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/was-passiert-mit-riester-2027/ **Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?** Eine Kündigung ist meist die teuerste Option: Bei förderschädlicher Verwendung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Alternativen sind Beitragsfreistellung, Weiterführen oder eine förderunschädliche Übertragung in ein neues Altersvorsorgeprodukt. Bei der Übertragung darf der bisherige Anbieter in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 € verlangen, danach nichts; der neue Anbieter darf eine Pauschale von maximal 150 € berechnen. Alte Verträge mit hohem Garantiezins können wertvoll sein und sollten vor einer Entscheidung geprüft werden. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-kuendigen-oder-uebertragen/ **Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?** Ja. Das Riester-Kapital kann förderunschädlich in einen neuen zertifizierten Vertrag, auch ein Altersvorsorgedepot, übertragen werden – die bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Der alte Anbieter darf in den ersten fünf Jahren höchstens 150 € verlangen. Für den übertragenen Vertrag gelten dann die neuen Regeln: Anlage ohne Garantiepflicht, Auszahlplan bis mindestens 85, Zulage nach neuer Formel. Bei Garantieprodukten kann eine Übertragung in einer schwachen Marktphase den Garantiewert mindern – vorher Vertragsunterlagen prüfen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-in-altersvorsorgedepot-uebertragen/ **Kann ich mit meinem alten Riester-Vertrag die neue Zulage bekommen?** Ja. Per unwiderruflicher Erklärung gegenüber dem Anbieter gilt ab dem Beitragsjahr der Erklärung die neue Zulagenlogik (50 %/25 %, max. 540 €) für den Bestandsvertrag – für alle Ihre Bestandsverträge gemeinsam. Die Produktbedingungen bleiben unverändert. Beispiel: Bei 1.425 € Jahresbeitrag (volle Riester-Zulage bei 40.000 € Vorjahreseinkommen) gibt es alt 175 € Grundzulage, neu 446,25 €. Wer dagegen nur den Sockelbeitrag von 60 € zahlt, verliert im neuen Recht die Grundzulage, da der Mindestbeitrag 120 € beträgt. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-neue-foerderung-ohne-vertragswechsel/ **Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?** Ja, aber mit einer Folge: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Förderrecht automatisch auch für die bestehenden Riester-Verträge. Gefördert werden höchstens zwei ab 2027 neu abgeschlossene Verträge pro Person. Die Zulage von maximal 540 € gilt pro Person, nicht pro Vertrag. Wer mehrere Verträge bespart, teilt die Förderung also auf. Das spricht meist für einen Hauptvertrag. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-und-altersvorsorgedepot-gleichzeitig/ **Kann ich ab 2027 noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen?** Nein. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Verträge nach altem Riester-Recht mehr gefördert. Neue geförderte Verträge sind Altersvorsorgedepots, Garantieprodukte (80 % oder 100 % Beitragsgarantie) oder das Standarddepot nach neuem Recht. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon unberührt und laufen weiter. Zertifiziert werden die neuen Produkte wie bisher vom Bundeszentralamt für Steuern. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-neuabschluss-2027/ **Lohnt sich der Wechsel ins neue Recht, wenn ich nur den Riester-Sockelbeitrag zahle?** Oft nicht. Im alten Riester bringen 60 € Sockelbeitrag die volle Grundzulage von 175 € plus Kinderzulagen. Im neuen Recht gibt es unter 120 € gar keine Zulage; bei 120 € sind es 60 € Grundzulage plus 120 € je Kind. Beispiel mit zwei nach 2008 geborenen Kindern: alt 60 € Beitrag → 775 € Zulage; neu 300 € Beitrag → 750 € Zulage. Bestandsverträge behalten das alte Recht, solange kein Wechsel erklärt und kein neuer geförderter Vertrag abgeschlossen wird. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-sockelbeitrag-wechsel/ **Wie viel mehr Zulage bringt die neue Förderung bei 40.000 € Einkommen?** Bei 40.000 € Vorjahreseinkommen sind im alten Riester 1.425 € Eigenbeitrag für 175 € Grundzulage nötig. Im neuen System bringen dieselben 1.425 € Eigenbeitrag 446,25 € Grundzulage – rund 271 € mehr pro Jahr. Rechnung neu: 180 € (50 % auf 360 €) + 266,25 € (25 % auf 1.065 €) = 446,25 €. Ob sich der Wechsel insgesamt lohnt, hängt zusätzlich von Kosten, Garantien und Rentenfaktor des bestehenden Vertrags ab. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-alt-vs-neu-zulage-40000/ **Sollte ich einen alten Riester-Vertrag mit hohem Garantiezins behalten?** Häufig ja. Ältere Riester-Rentenversicherungen enthalten teils Garantiezinsen und Rentenfaktoren, die neue Produkte nicht mehr bieten; Abschlusskosten sind zudem meist schon bezahlt. Ein Wechsel sollte erst nach Prüfung von Garantiezins, Kosten und Restlaufzeit erfolgen. Möglich ist auch, den alten Vertrag zu behalten und nur in die neue Zulagenlogik zu wechseln (unwiderrufliche Erklärung). Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, Wechselentscheidungen nicht zu überstürzen und sich im Zweifel neutral beraten zu lassen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/riester-garantiezins-behalten/ **Gibt es Wohn-Riester auch im neuen System?** Ja, die Eigenheimrente (Wohn-Riester) bleibt in die geförderte Altersvorsorge integriert: Gefördertes Kapital kann für selbst genutztes Wohneigentum entnommen werden, und Tilgungsleistungen können gefördert werden. Anbieter müssen die Entnahmeoption aber nicht mehr zwingend anbieten. Wer Wohn-Riester nutzen möchte, sollte also gezielt einen Vertrag mit Eigenheim-Option wählen. Die Entnahme für Wohneigentum ist eine der Ausnahmen, bei denen Zulagen nicht zurückgezahlt werden müssen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wohn-riester-altersvorsorgedepot/ ### Start & Ablauf **Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?** Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Ab dann können zertifizierte Verträge abgeschlossen und gefördert bespart werden. Die Förderung für 2027 gibt es auch bei Abschluss im Laufe des Jahres, wenn bis Jahresende mindestens 120 € eingezahlt sind. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996), vom Bundestag am 27.03.2026 beschlossen, vom Bundesrat am 08.05.2026 gebilligt und im BGBl. 2026 I Nr. 156 verkündet. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/ab-wann-gibt-es-das-altersvorsorgedepot/ **Ist das Altersvorsorgedepot schon beschlossen?** Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt; verkündet ist es im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156. Die neuen Produkte starten am 1. Januar 2027. Viele Webseiten nennen noch Zahlen aus früheren Entwürfen, etwa 20 oder 30 Cent je Euro, eine Bonuszulage von 175 € oder einen Kostendeckel von 1,5 %. Maßgeblich sind die beschlossenen Werte: 50 %/25 % bis 1.800 €, max. 540 € Grundzulage, 1,0 % Kostendeckel im Standarddepot. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/ist-das-gesetz-beschlossen/ **Kann ich das Altersvorsorgedepot schon 2026 abschließen?** Nein, gefördert werden erst Verträge und Beiträge ab dem 1. Januar 2027. Anbieter können vorher informieren und Interessenten vormerken, ein geförderter Abschluss ist aber erst ab 2027 möglich. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann bis dahin prüfen, ob Behalten, Wechsel in die neue Förderung oder Übertragung sinnvoll ist. Eile ist nicht geboten: Auch bei Abschluss im Laufe des Jahres 2027 gibt es die volle Jahreszulage. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/jetzt-schon-abschliessen/ **Muss ich monatlich einzahlen oder reicht eine Einmalzahlung im Jahr?** Für die Zulage zählt die Summe der Eigenbeiträge im Beitragsjahr. Ob monatlich oder als Einmalbetrag eingezahlt wird, ist für die Förderung unerheblich, solange mindestens 120 € im Jahr eingehen; die möglichen Zahlungswege legt der Anbieter fest. Beispiel: 1.800 € als Einmalzahlung im Dezember bringen dieselben 540 € Grundzulage wie 12 × 150 €. Einzahlungen sind bis 6.840 € pro Jahr und Vertrag möglich. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/beitrag-pro-kalenderjahr/ **Kann ich die Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot pausieren?** Ja, der Vertrag kann ruhen. Für Jahre ohne mindestens 120 € Eigenbeitrag gibt es allerdings keine Zulage. Das angesparte Kapital bleibt angelegt, Zulagen aus früheren Jahren bleiben erhalten. Eine Pause ist damit deutlich günstiger als eine Kündigung, bei der Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/beitraege-pausieren/ ### Kosten & Produkte **Was ist das Standarddepot?** Das Standarddepot ist ein gesetzlich normiertes, einfaches Altersvorsorgedepot mit genau zwei Fonds – einem risikoärmeren und einem renditestärkeren – und automatischem Lebenszyklus. Die Effektivkosten sind auf höchstens 1,0 % pro Jahr gedeckelt; es kann online ohne Beratung abgeschlossen werden. Vor Beginn der Auszahlung wird schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Anbieter geförderter Depots müssen ein Standarddepot anbieten. Ein staatlich organisiertes Standarddepot ist per Verordnung möglich, war Stand Oktober 2026 aber noch nicht ausgestaltet. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/was-ist-das-standarddepot/ **Gibt es einen Kostendeckel beim Altersvorsorgedepot?** Ja, aber nur für das Standarddepot: Dort sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt. Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte gibt es keinen festen Kostendeckel. Im Gesetzentwurf standen noch 1,5 % – viele ältere Quellen nennen diesen überholten Wert. Zusätzlich gedeckelt sind die Wechselkosten (max. 150 €). Kosten lassen sich über die Effektivkostenquote im Produktinformationsblatt vergleichen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/kostendeckel-altersvorsorgedepot/ **Welche ETFs darf ich im Altersvorsorgedepot besparen?** Erlaubt sind Investmentfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt sowie Euro-Staatsanleihen von Bund, Ländern, Kommunen und EU-Staaten. Eine Beitragsgarantie ist nicht vorgeschrieben. Breit gestreute Aktien-ETFs liegen häufig in Risikoklasse 4 oder 5. Einzelaktien, Krypto und Hebelprodukte sind nicht zulässig. Welche Fonds konkret wählbar sind, legt der jeweilige Anbieter fest. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/welche-etfs-sind-erlaubt/ **Was ist der Unterschied zwischen Garantieprodukt und Altersvorsorgedepot?** Garantieprodukte sichern zu Beginn der Auszahlung 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zu; das Altersvorsorgedepot hat keine Garantie. Ohne Garantie sind chancenreichere Anlagen möglich, der Depotwert kann aber auch unter die Einzahlungen fallen. Eine 80-%-Garantie erlaubt mehr Aktienanteil als eine 100-%-Garantie. Welche Variante passt, hängt von Risikobereitschaft und Anlagedauer ab – die Förderung ist bei allen Produktarten gleich. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/garantieprodukt-80-oder-100-prozent/ **Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?** Bei Anbietern mit zertifiziertem Produkt: Banken, Online-Broker, Fondsgesellschaften und Versicherer. Die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern ist Voraussetzung für die Förderung. Produkte gibt es ab dem 1. Januar 2027. Vor Abschluss lohnt der Vergleich von Effektivkosten, Fondsauswahl, Wechselbedingungen und Auszahlungsoptionen. Eine kostenfreie staatliche Vergleichsplattform ist vorgesehen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wo-altersvorsorgedepot-abschliessen/ **Was kostet ein Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot?** Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 € für den Wechsel verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Der neue Anbieter darf eine Pauschale von höchstens 150 € berechnen. Die Übertragung zwischen zertifizierten Verträgen ist förderunschädlich, Zulagen bleiben erhalten. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase kann zu einem anderen Anbieter gewechselt werden, etwa für eine Leibrente bei einem Versicherer. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/anbieterwechsel-kosten/ **Wie viele Altersvorsorgedepots kann ich gefördert besparen?** Gefördert werden höchstens zwei ab 2027 neu abgeschlossene Verträge pro Person. Die maximale Grundzulage von 540 € gilt pro Person insgesamt und verdoppelt sich mit zwei Verträgen nicht. Pro Vertrag sind Einzahlungen bis 6.840 € im Jahr möglich. Für die Zulage zählt die Summe der Eigenbeiträge in alle geförderten Verträge, gefördert bis 1.800 €. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/wie-viele-vertraege-gefoerdert/ **Gibt es ein staatliches Standarddepot?** Noch nicht. Das Gesetz ermöglicht ein staatlich organisiertes Standarddepot per Verordnung, Stand Oktober 2026 ist es aber nicht ausgestaltet. Private Anbieter müssen ab 2027 ein Standarddepot mit maximal 1,0 % Effektivkosten anbieten. Verbraucherschützer hatten einen öffentlichen Fonds nach schwedischem Vorbild gefordert. Ob und wann ein staatliches Angebot kommt, ist offen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/staatliches-standarddepot/ **Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot Geld verlieren?** Ja. Im Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann der Depotwert schwanken und auch zum Auszahlungsbeginn unter der Summe der Einzahlungen liegen. Wer das ausschließen möchte, kann ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Das Standarddepot mindert Schwankungen vor Rentenbeginn durch automatisches Umschichten in den risikoärmeren Fonds, garantiert aber keinen Kapitalerhalt. Zulagen erhöhen das eingesetzte Kapital, schützen aber nicht vor Kursverlusten. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/kann-ich-verlust-machen/ **Kann ich meine vorhandenen ETFs ins Altersvorsorgedepot übertragen?** Nein. Gefördert werden nur Einzahlungen auf den Altersvorsorgevertrag. Vorhandene ETFs müssten verkauft und der Erlös eingezahlt werden – dabei fällt auf Gewinne Abgeltungsteuer an, und gefördert werden trotzdem nur 1.800 € pro Jahr. Übertragbar ist dagegen Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag, förderunschädlich und ohne Steuerfolgen. Ein freies ETF-Depot und ein Altersvorsorgedepot können problemlos parallel geführt werden. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/bestehende-etfs-uebertragen/ ### Steuer **Muss ich Erträge im Altersvorsorgedepot versteuern?** Nein, nicht in der Ansparphase. Wertsteigerungen, Zinsen und Ausschüttungen bleiben im Altersvorsorgedepot steuerfrei – auch keine Vorabpauschale. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Das gilt für den gesamten Vertrag bis 6.840 € Einzahlung pro Jahr, auch für den nicht geförderten Teil. Im Vergleich dazu fällt im normalen ETF-Depot laufend Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Vorabpauschale an. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/steuern-in-der-ansparphase/ **Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?** Die Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – Leibrente, Auszahlplan-Raten und die Teilkapitalauszahlung bis 30 % gleichermaßen. Der Steuersatz im Ruhestand ist oft niedriger als im Erwerbsleben, das ist aber nicht garantiert. Anders als im freien ETF-Depot gilt nicht die Abgeltungsteuer von 25 %, sondern der individuelle Tarif. Ob die nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft ist, hängt von Einkommen und weiteren Renten im Alter ab. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/steuern-bei-auszahlung/ **Kann ich die Beiträge zum Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?** Ja. Als Sonderausgaben absetzbar sind Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulage. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und erstattet die Differenz. Beispiel ohne Kinder: 1.800 € + 540 € = 2.340 € Abzug. Bei 42 % Grenzsteuersatz ergibt das rund 983 € Steuerersparnis, davon werden rund 443 € zusätzlich zur Zulage erstattet (vereinfacht, ohne Soli und Kirchensteuer). Dafür die Anlage AV zur Steuererklärung ausfüllen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/sonderausgabenabzug-guenstigerpruefung/ **Ab welchem Steuersatz gibt es zusätzlich zur Zulage einen Steuervorteil?** Ohne Kinder und bei vollem Beitrag von 1.800 € lohnt sich der Sonderausgabenabzug ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 %: Dann übersteigt die Steuerersparnis auf 2.340 € die Zulage von 540 €. Mit Kindern liegt die Schwelle höher. Mit zwei Kindern beträgt der Abzug 2.940 € (1.800 € + 540 € + 600 €), die Zulage 1.140 € – zusätzlicher Steuervorteil erst ab rund 39 % Grenzsteuersatz. Werte vereinfacht ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/ab-welchem-steuersatz-steuervorteil/ **Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich besser als ein normales Depot?** Es kommt auf die Steuersätze an: Im Altersvorsorgedepot sind Erträge während der Ansparphase steuerfrei, die gesamte Auszahlung wird aber mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Im freien Depot gilt auf Erträge die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli, die Einzahlungen selbst sind bereits versteuert. Hinzu kommen beim Altersvorsorgedepot Zulagen und ggf. der Sonderausgabenabzug. Dem stehen die Bindung bis mindestens 65 und mögliche höhere Produktkosten gegenüber. Eine pauschale Aussage, was besser ist, ist nicht möglich. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vs-abgeltungsteuer/ ### Auszahlung **Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?** Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70. Früher ist sie nur möglich, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan bis mindestens 85. Zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden. Eine vorzeitige Entnahme außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen ist förderschädlich. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/ab-wann-auszahlung/ **Wie funktioniert der Auszahlplan bis 85?** Beim Auszahlplan wird das Kapital in Raten – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Das Restkapital bleibt währenddessen angelegt. Danach endet der Vertrag; eine lebenslange Zahlung ist nicht garantiert. Rechenbeispiel ohne Wertentwicklung: 100.000 € ab 65 über 240 Monate ergeben rund 417 € im Monat. Wer lebenslange Sicherheit möchte, kann stattdessen eine Leibrente wählen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass viele ihre Lebenserwartung unterschätzen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/auszahlplan-bis-85/ **Kann ich mir das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?** Nur teilweise: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden, ohne die Förderung zu verlieren. Der Rest wird als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85 gezahlt. Beispiel: Von 100.000 € können 30.000 € sofort entnommen werden; die übrigen 70.000 € ergeben rechnerisch ohne Wertentwicklung rund 292 € im Monat bis 85. Auch die Teilauszahlung wird nachgelagert besteuert. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/teilkapital-30-prozent/ **Komme ich vor 65 an mein Geld im Altersvorsorgedepot?** Nur förderschädlich: Wer vorzeitig entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahmen sind die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheimrente) und die Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners im Todesfall. Beiträge können aber ruhen; der Vertrag muss nicht ständig bespart werden. Für kurzfristige Ausgaben eignet sich ein separates Notfallpolster besser als das Altersvorsorgedepot. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/vorzeitig-geld-entnehmen/ **Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?** Ja, das Kapital ist in Anspar- und Auszahlphase vererbbar. Ohne Rückzahlung der Förderung geht das aber nur bei Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners; bei anderen Erben werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert. Bei einer Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Beim Auszahlplan geht das Restkapital an die Erben. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vererben/ **Leibrente oder Auszahlplan – was ist der Unterschied?** Die Leibrente zahlt lebenslang, egal wie alt man wird, ist aber in der Regel nicht vererbbar. Der Auszahlplan läuft bis mindestens 85, das Kapital bleibt angelegt und ein Rest ist vererbbar, endet aber mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei der Leibrente kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Die Entscheidung fällt erst zu Beginn der Auszahlungsphase; Inhaber eines Altersvorsorgedepots können dann auch zu einem Versicherer für eine Leibrente wechseln. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/leibrente-oder-auszahlplan/ ### Selbstständige **Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot mit Förderung nutzen?** Ja, ab 2027 erstmals: Selbstständige und Freiberufler unter 67 Jahren, die eine Steuererklärung abgeben, sind förderberechtigt. Sie erhalten dieselben Zulagen wie Angestellte – bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind – und können den Sonderausgabenabzug nutzen. Bisher waren nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige von Riester ausgeschlossen. Beispiel: 150 € im Monat ergeben 540 € Grundzulage; mit hohem Grenzsteuersatz kann über die Günstigerprüfung ein zusätzlicher Steuervorteil entstehen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/selbststaendige-foerderberechtigt/ **Sind Ärzte, Anwälte und andere Mitglieder von Versorgungswerken förderberechtigt?** Ja. Ab 2027 sind auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt, etwa angestellte Ärztinnen, Apotheker oder Rechtsanwälte. Selbstständige Kammerberufe fallen zusätzlich unter die neue Förderung für Selbstständige unter 67. Damit steht die Zulage von bis zu 540 € plus Kinderzulage erstmals auch dieser Gruppe offen. Ob das Altersvorsorgedepot neben Versorgungswerk und Rürup sinnvoll ist, hängt vor allem vom Steuersatz und vom Anlagehorizont ab. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/versorgungswerk-aerzte-anwaelte/ **Bekomme ich als Selbstständiger ab 67 noch Förderung?** Nein. Die neue Förderberechtigung für Selbstständige gilt nur bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres. Danach sind keine geförderten Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit mehr möglich. Da die Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70 beginnt, ist der geförderte Ansparzeitraum für ältere Selbstständige ohnehin kurz. Wer mit Anfang 60 startet, sollte Kosten und Auszahlungsoptionen besonders genau prüfen. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/selbststaendige-ab-67/ **Welchen Steuervorteil haben Selbstständige mit hohem Einkommen?** Absetzbar sind bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulage, also bis zu 2.340 € ohne Kinder. Bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das rund 983 € Steuerersparnis; das Finanzamt erstattet den Teil, der über die 540 € Zulage hinausgeht, also rund 443 €. Vereinfachte Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch in der Steuererklärung (Anlage AV). Im Alter werden die Auszahlungen dafür voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/selbststaendige-steuervorteil-beispiel/ ### Vergleich **Altersvorsorgedepot oder normaler ETF-Sparplan – was ist der Unterschied?** Das Altersvorsorgedepot bietet bis 540 € Zulage, 300 € je Kind und steuerfreie Ansparphase, ist aber bis mindestens 65 gebunden und wird im Alter voll besteuert. Ein freier ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar, ohne Zulage, Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Viele kombinieren beides: Geförderter Beitrag bis zur gewünschten Zulagenstufe im Altersvorsorgedepot, darüber hinaus freies Sparen. Entscheidend sind Kosten des Anbieters, Anlagehorizont und Flexibilitätsbedarf. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vs-etf-sparplan/ **Altersvorsorgedepot oder betriebliche Altersversorgung?** Bei der bAV fließt Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei in den Vertrag, oft mit Arbeitgeberzuschuss; dafür ist die Rente im Alter steuer- und krankenversicherungspflichtig. Das Altersvorsorgedepot wird mit Zulagen gefördert und ist unabhängig vom Arbeitgeber. Beide schließen sich nicht aus. Ein Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist zusätzliches Geld und sollte in einen Vergleich einbezogen werden. Bei Jobwechsel bleibt das Altersvorsorgedepot unverändert beim gewählten Anbieter. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vs-bav/ **Was ist der Unterschied zwischen Riester und Altersvorsorgedepot?** Riester: 175 € Grundzulage nur bei 4 % des Vorjahreseinkommens, 100 % Beitragsgarantie, Verrentungspflicht. Altersvorsorgedepot: bis 540 € Grundzulage beitragsabhängig (50 %/25 %), keine Garantiepflicht, Auszahlplan bis 85 möglich, Mindestbeitrag 120 € und erstmals Selbstständige förderberechtigt. Kinderzulage: Riester 185 € bzw. 300 € je Kind bei Mindestbeitrag; neu 1:1 auf den Eigenbeitrag bis 300 € je Kind. Bei beiden gibt es 30 % Teilkapital zu Rentenbeginn und nachgelagerte Besteuerung. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vs-riester/ **Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente für Selbstständige?** Die Rürup-Rente bietet einen deutlich höheren Steuerabzug, ist aber nicht kündbar, nicht vererbbar (ohne Hinterbliebenenschutz) und zahlt nur als lebenslange Rente. Das Altersvorsorgedepot fördert bis 1.800 € Beitrag mit bis 540 € Zulage plus Kinderzulage und erlaubt Auszahlplan und 30 % Teilkapital. Für Selbstständige mit hohem Einkommen und hohem Steuersatz kann Rürup den größeren Steuereffekt bringen, das Altersvorsorgedepot die größere Flexibilität. Beide lassen sich kombinieren; beide werden im Alter nachgelagert besteuert. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vs-ruerup/ **Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente?** Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und startet 2027 für Erwachsene mit eigenen Beiträgen und Zulagen. Die Frühstart-Rente ist nur ein Gesetzentwurf: Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 € im Monat in ein Depot einzahlen, ohne Eigenbeitrag der Eltern. Eltern profitieren schon heute indirekt über die Kinderzulage im eigenen Altersvorsorgedepot (bis 300 € je Kind). Die Frühstart-Rente käme, falls beschlossen, zusätzlich hinzu – insgesamt bis zu 1.440 € je Kind über zwölf Jahre. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/altersvorsorgedepot-vs-fruehstart-rente/ **Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener?** Die Zulage ist auf 540 € gedeckelt, bei 1.800 € Beitrag also 30 %. Gutverdiener profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug: Bei 42 % Grenzsteuersatz erstattet das Finanzamt rund 443 € über die Zulage hinaus. Im Alter wird die Auszahlung voll versteuert. Ob sich das lohnt, hängt vom erwarteten Steuersatz im Ruhestand, den Produktkosten und der Bindung bis mindestens 65 ab. Einzahlungen über 1.800 € (bis 6.840 €) bringen keine Zulage mehr, nur Steuerstundung. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/lohnt-sich-fuer-gutverdiener/ **Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch mit 50 oder 55?** Die Zulagen sind altersunabhängig: Auch mit 55 bringen 150 € im Monat 540 € Grundzulage pro Jahr. Allerdings bleibt bis zur frühesten Auszahlung mit 65 nur ein kurzer Anlagezeitraum, in dem Kosten und Kursschwankungen stärker ins Gewicht fallen. Für kurze Horizonte kommen Garantieprodukte oder das Standarddepot mit Lebenszyklus in Betracht. Der Auszahlungsbeginn kann bis 70 verschoben werden. Selbstständige sind nur bis 67 förderberechtigt. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/lohnt-sich-ab-50/ **Können Beamte das Altersvorsorgedepot nutzen?** Ja. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind wie bisher bei Riester unmittelbar förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung an die Zulagenstelle einwilligen. Sie erhalten dieselben Zulagen: bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Einsteigerbonus unter 25. Die Einwilligung wird gegenüber der zuständigen Besoldungsstelle erklärt. Wegen der Versorgungslücke gegenüber der aktiven Besoldung ist zusätzliche Vorsorge für viele Beamte ein Thema. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/lohnt-sich-fuer-beamte/ **Können Studenten ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen?** Nur wenn sie rentenversicherungspflichtig sind, etwa als Werkstudent oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber. Dann gibt es die normale Zulage plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25. Studierende ohne Rentenversicherungspflicht sind nicht unmittelbar förderberechtigt. Beispiel: Werkstudent, 23 Jahre, 30 € im Monat → 180 € Grundzulage plus 200 € Bonus = 380 € im ersten Jahr. Verheiratete Studierende können ggf. mittelbar über den Ehepartner gefördert werden. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/studenten-werkstudenten/ **Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Azubis?** Azubis sind rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt. Schon 30 € im Monat bringen 180 € Grundzulage (50 %) plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25 – im ersten Jahr 380 € Zulage auf 360 € Eigenbeitrag. Der lange Anlagehorizont bis 65 ist ein Vorteil für chancenorientierte Anlagen, gleichzeitig ist das Geld bis dahin gebunden. Wichtig sind niedrige Kosten, damit kleine Beiträge nicht durch Gebühren aufgezehrt werden. Quelle: https://vorsorgedepot.me/fragen/lohnt-sich-fuer-azubis/ ## Rechner - Zulagenrechner: https://vorsorgedepot.me/zulagenrechner/ - Sparrechner: https://vorsorgedepot.me/sparrechner/ - Steuervorteil-Rechner: https://vorsorgedepot.me/steuerrechner/ - Riester-Check (alt vs. neu): https://vorsorgedepot.me/riester-check/ - Frühstart-Rente-Rechner: https://vorsorgedepot.me/fruehstart-rente/#rechner ## Quellen - Beschlussempfehlung Finanzausschuss, BT-Drucksache 21/4996 (Gesetzestext Altersvorsorgereformgesetz): https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104996.pdf - Deutscher Bundestag: Beschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge (KW 13/2026): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798 - Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge (08.05.2026): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260508-bundesrat-reform-private-altersvorsorge.html - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA): FAQ: https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/FAQ - Gesetzentwurf Frühstart-Rente, BT-Drucksache 21/7864: https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107864.pdf - Deutscher Bundestag, Finanzausschuss: Öffentliche Anhörung Frühstart-Rente (Oktober 2026): https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/wp21_a07_Anhoerungen/1216340-1216340 - hib: Frühstartrente für Kinder soll schrittweise kommen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1211024