Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Netto im Alter

Was bleibt netto von der Auszahlung?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 09.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtAuszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden nachgelagert voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen nach heutigem Stand nur für freiwillig gesetzlich Versicherte an; Pflichtversicherte in der KVdR und Privatversicherte zahlen darauf keine zusätzlichen Beiträge.

300 € brutto – was bleibt?

Beispiel: 300 € Auszahlung im Monat, Steuersatz 20 % (Werte 2026)
VersicherungBruttoSteuerKVPVNetto
Gesetzlich pflichtversichert (KVdR)300 €– 60 €– 0 €– 0 €240 €
Freiwillig gesetzlich versichert300 €– 60 €– 50,70 €– 10,80 €178,50 €
Privat kranken- und pflegeversichert300 €– 60 €– 0 €– 0 €240 €

Beispielwert für den persönlichen Grenzsteuersatz im Alter; tatsächlich abhängig vom gesamten zu versteuernden Einkommen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieten usw.). Ohne Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer, ohne Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €/Jahr).

Steuer: nachgelagert

Nachgelagerte Besteuerung (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG): Leistungen, die auf geförderten Beiträgen (Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen) und deren Erträgen beruhen, sind in der Auszahlungsphase voll als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an; die Erträge werden erst bei Auszahlung besteuert. Für Kapital aus nicht geförderten Beiträgen (über 1.800 €, bis 6.840 € pro Vertrag) wird nur der Ertragsanteil bzw. – bei Laufzeit über 12 Jahre – die Hälfte des Wertzuwachses besteuert (im Einzelfall prüfen). Die 30-%-Teilauszahlung zu Rentenbeginn ist ebenfalls steuerpflichtig und fällt in ein Jahr – das kann den Steuersatz in diesem Jahr erhöhen (Progression). Der Anbieter meldet die Leistungen und bescheinigt sie (Leistungsmitteilung); Grundfreibetrag und Grenzsteuersatz entscheiden, ob tatsächlich Steuer anfällt.

Krankenversicherung je nach Status

Gesetzlich pflichtversichert (KVdR)

In der Krankenversicherung der Rentner sind nur die in § 237 SGB V genannten Einnahmen beitragspflichtig (gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen). Leistungen aus privaten, zertifizierten Altersvorsorgeverträgen gehören wie bisher bei Riester nicht dazu; Allianz bestätigt Beitragsfreiheit für GKV-Pflichtmitglieder.

Freiwillig gesetzlich versichert

Bei freiwillig Versicherten zählt nach § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Auszahlungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind – wie Riester-Renten – beitragspflichtig. Gerechnet mit ermäßigtem Satz 14,0 % (sonstige Einnahmen, kein Krankengeldanspruch) plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 % sowie Pflegeversicherung 3,6 % (kinderlos 4,2 %); den Beitrag trägt der Versicherte allein.

Privat kranken- und pflegeversichert

Der PKV-Beitrag richtet sich nach dem Tarif, nicht nach dem Einkommen. Die Auszahlung verändert den Beitrag daher nicht.

30 % Teilkapital

{'kapital': 100000.0, 'teilkapital_30': 30000.0, 'hinweis': '30.000 € werden im Auszahlungsjahr voll steuerpflichtig; bei freiwillig GKV-Versicherten kann die Kasse Einmalbeträge auf 120 Monate verteilt verbeitragen (im Einzelfall prüfen).'}

Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind Steuerbescheid und Beitragsbescheid der Krankenkasse.
Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
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Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim