Zielgruppen
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
·Stand: 09.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtFörderberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – dazu ab 2027 auch Selbstständige unter 67 und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Hier finden Sie die Regeln und Beispielrechnungen für jede Lebenslage.
Altersvorsorgedepot für AuszubildendeAzubis sind rentenversicherungspflichtig und damit unmittelbar förderberechtigt. Mit 30 € im Monat gibt es 180 € Grundzulage plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus – 380 € im ersten Jahr.Mehr →Altersvorsorgedepot für StudierendeStudierende sind nur förderberechtigt, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind – etwa als Werkstudent oder im Minijob ohne Befreiung – oder über einen förderberechtigten Ehepartner. Wer ausschließlich studiert, ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit, erhält keine eigene Zulage.Mehr →Altersvorsorgedepot für MinijobberMinijobber sind förderberechtigt, wenn sie in der Rentenversicherung pflichtversichert sind – das ist der Regelfall, solange sie keinen Befreiungsantrag gestellt haben. Wer sich befreien ließ, erhält keine eigene Zulage.Mehr →Altersvorsorgedepot in Elternzeit und KindererziehungIn den ersten drei Jahren nach der Geburt ist der erziehende Elternteil über Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung pflichtversichert und damit förderberechtigt. Schon 25 € im Monat bringen mit einem Kind 450 € Zulage im Jahr.Mehr →Altersvorsorgedepot für AlleinerziehendeAlleinerziehende profitieren besonders von der Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro, bis 300 € pro Kind. Mit zwei Kindern bringen 25 € im Monat 750 € Zulage im Jahr.Mehr →Altersvorsorgedepot bei geringem EinkommenFür kleine Beiträge ist die Förderquote am höchsten: Auf die ersten 360 € im Jahr zahlt der Staat 50 % Grundzulage, einkommensunabhängig. Schon 10 € im Monat bringen 60 € Zulage.Mehr →Altersvorsorgedepot ab 60: Einstieg und Auszahlung ab 65Wer mit Anfang 60 noch rentenversicherungspflichtig arbeitet, ist förderberechtigt und kann einsteigen; die Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind nicht unmittelbar förderberechtigt, Selbstständige nur bis 67.Mehr →Altersvorsorgedepot für Ehepaare und LebenspartnerSind beide Partner förderberechtigt, erhält jeder bis zu 540 € Grundzulage im eigenen Vertrag. Ist nur einer förderberechtigt, kann der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mittelbar gefördert werden – mit eigenem Vertrag, mindestens 120 € Beitrag und höchstens 175 € Grundzulage.Mehr →FamilienEigene Seite mit Rechner und Beispielen.Mehr →Junge LeuteEigene Seite mit Rechner und Beispielen.Mehr →SelbstständigeEigene Seite mit Rechner und Beispielen.Mehr →TeilzeitEigene Seite mit Rechner und Beispielen.Mehr →BeamteEigene Seite mit Rechner und Beispielen.Mehr →