Altersvorsorgedepot bei geringem Einkommen
Die Förderung hängt nur vom Eigenbeitrag ab, nicht vom Einkommen; eine 4-%-Regel wie bei Riester entfällt.
Rechenbeispiel 10 €/Monat: 120 € → 60 € Grundzulage. 20 €/Monat: 240 € → 120 €. 30 €/Monat: 360 € → 180 €.
Vergleich alter Riester-Sockelbeitrag: Dort brachten 60 € die volle Grundzulage von 175 €. Im neuen Recht sind für 175 € Grundzulage 350 € Eigenbeitrag nötig; unter 120 € gibt es nichts.
Mit Kindern steigt die Quote stark: 25 €/Monat mit einem Kind = 450 € Zulage.
Förderberechtigt sind u. a. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Bezieher von Arbeitslosengeld I und rentenversicherungspflichtige Minijobber. Bürgergeld-Beziehende sind seit 2011 nicht mehr rentenversicherungspflichtig – ob und wann sie förderberechtigt sind, im Einzelfall prüfen (im Einzelfall prüfen).
Ob Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot später bei der Grundsicherung im Alter teilweise anrechnungsfrei sind (wie bei Riester-Renten), ist für das neue Produkt nicht abschließend geklärt (im Einzelfall prüfen).
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.