Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
72 Antworten

Altersvorsorgedepot: alle Fragen, klare Antworten

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJede Antwort beginnt mit der konkreten Zahl – nach dem beschlossenen Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Stand Oktober 2026. Klicken Sie eine Frage an für Details, Beispiel und Rechner.

Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ablöst (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156). Sparer legen Beiträge in Fonds, ETFs (bis Risikoklasse 5) oder Euro-Staatsanleihen an – ohne Garantiepflicht; wahlweise gibt es Garantieprodukte mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie und ein Standarddepot mit höchstens 1,0 % Effektivkosten. Der Staat zahlt 50 % Grundzulage auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr, also maximal 540 €, plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25. Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung ab frühestens 65 wird nachgelagert besteuert – als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Erstmals sind auch Selbstständige unter 67 förderberechtigt.

Förderung

Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil zwischen 360 € und 1.800 € – maximal 540 € im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige. Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr.Antwort lesen →Wie viel Zulage bekomme ich bei 50 € im Monat?Bei 50 € im Monat (600 € im Jahr) beträgt die Grundzulage 240 € pro Jahr – das sind 40 % Förderquote auf den Eigenbeitrag. Mit einem kindergeldberechtigten Kind kommen 300 € Kinderzulage dazu, zusammen 540 € Zulage.Antwort lesen →Wie viel Zulage gibt es bei 100 € im Monat?Bei 100 € im Monat (1.200 € im Jahr) gibt es 390 € Grundzulage pro Jahr, eine Förderquote von 32,5 %. Mit zwei Kindern kommen 600 € Kinderzulage hinzu – zusammen 990 € Zulage pro Jahr.Antwort lesen →Was bringt das Altersvorsorgedepot bei 25 € im Monat?25 € im Monat (300 € im Jahr) bringen 150 € Grundzulage – 50 % Förderquote. Gleichzeitig ist damit die Kinderzulage voll: 300 € je Kind. Eine Familie mit zwei Kindern erhält bei 25 € Monatsbeitrag 750 € Zulage im Jahr.Antwort lesen →Lohnt sich das Altersvorsorgedepot schon mit 10 € im Monat?Ja, 10 € im Monat (120 € im Jahr) sind genau der Mindesteigenbeitrag und bringen 60 € Grundzulage – 50 % Förderquote. Mit einem Kind kommen 120 € Kinderzulage hinzu.Antwort lesen →Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?Für die volle Grundzulage von 540 € sind 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr nötig, also 150 € im Monat. Die volle Kinderzulage von 300 € je Kind ist schon ab 300 € Jahresbeitrag (25 € im Monat) erreicht.Antwort lesen →Wie hoch ist der Mindestbeitrag beim Altersvorsorgedepot?Der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Wer weniger einzahlt, erhält weder Grund- noch Kinderzulage. Die alte Riester-Regel „4 % des Vorjahreseinkommens minus Zulagen“ entfällt.Antwort lesen →Bei welchem Beitrag ist die Förderquote am höchsten?Die höchste Förderquote ohne Kinder liegt bei 50 % und gilt für Jahresbeiträge von 120 € bis 360 € (10 € bis 30 € im Monat). Danach sinkt die Quote: 40 % bei 50 €, 32,5 % bei 100 € und 30 % bei 150 € im Monat.Antwort lesen →Wer bekommt die Förderung für das Altersvorsorgedepot?Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Azubis, Eltern in Kindererziehungszeiten, rentenversicherungspflichtige Minijobber) und Beamte. Neu ab 2027: Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner können mittelbar gefördert werden.Antwort lesen →Was ist der Berufseinsteigerbonus beim Altersvorsorgedepot?Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zusatzzulage von 200 € für Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er kommt zur Grundzulage hinzu, wenn mindestens 120 € im Jahr eingezahlt werden.Antwort lesen →Hängt die Zulage im Altersvorsorgedepot vom Einkommen ab?Nein. Die Zulage richtet sich allein nach dem eigenen Beitrag: 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 €, maximal 540 €. Das Einkommen spielt – anders als bei der alten Riester-Rente mit der 4-%-Regel – für die Zulagenhöhe keine Rolle.Antwort lesen →Kann ich mehr als 1.800 € im Jahr ins Altersvorsorgedepot einzahlen?Ja, bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag sind erlaubt. Gefördert werden aber nur die ersten 1.800 € mit maximal 540 € Grundzulage. Auch der darüber hinausgehende Teil wächst in der Ansparphase steuerfrei und wird im Alter nachgelagert besteuert.Antwort lesen →Wie beantrage ich die Zulage für das Altersvorsorgedepot?Die Zulage wird über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Wie bisher bei Riester kann ein Dauerzulageantrag gestellt werden, sodass die Zulage jedes Jahr automatisch angefordert wird.Antwort lesen →Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?Für kleine Beiträge ist die Förderquote am höchsten: Auf die ersten 360 € im Jahr gibt der Staat 50 % dazu, also bis zu 180 €. Wer 30 € im Monat spart, erhält 180 € Zulage im Jahr – unabhängig vom Einkommen.Antwort lesen →

Familie

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist damit schon ab 300 € Jahresbeitrag (25 € im Monat) erreicht – egal wie viele Kinder.Antwort lesen →Wie viel Zulage bekommt eine Familie mit zwei Kindern bei 25 € im Monat?Bei 25 € im Monat (300 € im Jahr) und zwei Kindern beträgt die Zulage 750 € pro Jahr: 150 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage. Ins Depot fließen damit jährlich 1.050 €, davon 300 € Eigenbeitrag.Antwort lesen →Wer bekommt die Kinderzulage – Mutter oder Vater?Die Kinderzulage erhält der Elternteil, dem das Kindergeld zugerechnet wird. Bei verheirateten, zusammen veranlagten Eltern wird sie wie beim bisherigen Riester-System grundsätzlich der Mutter zugeordnet; auf gemeinsamen Antrag kann sie auf den Vater übertragen werden.Antwort lesen →Wie viel Förderung gibt es mit einem Kind bei 50 € im Monat?Mit einem Kind und 50 € im Monat (600 € im Jahr) beträgt die Zulage 540 € pro Jahr: 240 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage. Das entspricht einer Förderquote von 90 %.Antwort lesen →Bekommt mein Ehepartner ohne eigenen Job auch eine Zulage?Ja, wenn der andere Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist. Der mittelbar berechtigte Partner braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag und erhält höchstens 175 € Grundzulage.Antwort lesen →Bin ich in der Elternzeit für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?Ja. Mütter und Väter sind während der dreijährigen Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Schon 10 € im Monat sichern Grund- und Kinderzulage.Antwort lesen →Kann ich ein gefördertes Altersvorsorgedepot für mein Kind eröffnen?Nein, Kinder sind in der Regel nicht selbst förderberechtigt, weil sie nicht rentenversichert sind. Eltern profitieren stattdessen über die Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind in ihrem eigenen Vertrag. Ein eigenes Kinder-Depot sieht erst die geplante Frühstart-Rente vor – sie ist noch nicht beschlossen.Antwort lesen →Was ist die Frühstart-Rente und ist sie schon beschlossen?Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7864): Der Staat soll für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, ab Geburtsjahrgang 2020. Stand Oktober 2026 ist sie nicht beschlossen.Antwort lesen →

Riester

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter und werden weiter gefördert (175 € Grundzulage, 185/300 € Kinderzulage). Sie können sie behalten, per unwiderruflicher Erklärung in die neue Förderung wechseln oder das Kapital förderunschädlich in ein neues Produkt übertragen.Antwort lesen →Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?Eine Kündigung ist meist die teuerste Option: Bei förderschädlicher Verwendung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Alternativen sind Beitragsfreistellung, Weiterführen oder eine förderunschädliche Übertragung in ein neues Altersvorsorgeprodukt.Antwort lesen →Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?Ja. Das Riester-Kapital kann förderunschädlich in einen neuen zertifizierten Vertrag, auch ein Altersvorsorgedepot, übertragen werden – die bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Der alte Anbieter darf in den ersten fünf Jahren höchstens 150 € verlangen.Antwort lesen →Kann ich mit meinem alten Riester-Vertrag die neue Zulage bekommen?Ja. Per unwiderruflicher Erklärung gegenüber dem Anbieter gilt ab dem Beitragsjahr der Erklärung die neue Zulagenlogik (50 %/25 %, max. 540 €) für den Bestandsvertrag – für alle Ihre Bestandsverträge gemeinsam. Die Produktbedingungen bleiben unverändert.Antwort lesen →Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?Ja, aber mit einer Folge: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Förderrecht automatisch auch für die bestehenden Riester-Verträge. Gefördert werden höchstens zwei ab 2027 neu abgeschlossene Verträge pro Person.Antwort lesen →Kann ich ab 2027 noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen?Nein. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Verträge nach altem Riester-Recht mehr gefördert. Neue geförderte Verträge sind Altersvorsorgedepots, Garantieprodukte (80 % oder 100 % Beitragsgarantie) oder das Standarddepot nach neuem Recht.Antwort lesen →Lohnt sich der Wechsel ins neue Recht, wenn ich nur den Riester-Sockelbeitrag zahle?Oft nicht. Im alten Riester bringen 60 € Sockelbeitrag die volle Grundzulage von 175 € plus Kinderzulagen. Im neuen Recht gibt es unter 120 € gar keine Zulage; bei 120 € sind es 60 € Grundzulage plus 120 € je Kind.Antwort lesen →Wie viel mehr Zulage bringt die neue Förderung bei 40.000 € Einkommen?Bei 40.000 € Vorjahreseinkommen sind im alten Riester 1.425 € Eigenbeitrag für 175 € Grundzulage nötig. Im neuen System bringen dieselben 1.425 € Eigenbeitrag 446,25 € Grundzulage – rund 271 € mehr pro Jahr.Antwort lesen →Sollte ich einen alten Riester-Vertrag mit hohem Garantiezins behalten?Häufig ja. Ältere Riester-Rentenversicherungen enthalten teils Garantiezinsen und Rentenfaktoren, die neue Produkte nicht mehr bieten; Abschlusskosten sind zudem meist schon bezahlt. Ein Wechsel sollte erst nach Prüfung von Garantiezins, Kosten und Restlaufzeit erfolgen.Antwort lesen →Gibt es Wohn-Riester auch im neuen System?Ja, die Eigenheimrente (Wohn-Riester) bleibt in die geförderte Altersvorsorge integriert: Gefördertes Kapital kann für selbst genutztes Wohneigentum entnommen werden, und Tilgungsleistungen können gefördert werden. Anbieter müssen die Entnahmeoption aber nicht mehr zwingend anbieten.Antwort lesen →

Start & Ablauf

Kosten & Produkte

Was ist das Standarddepot?Das Standarddepot ist ein gesetzlich normiertes, einfaches Altersvorsorgedepot mit genau zwei Fonds – einem risikoärmeren und einem renditestärkeren – und automatischem Lebenszyklus. Die Effektivkosten sind auf höchstens 1,0 % pro Jahr gedeckelt; es kann online ohne Beratung abgeschlossen werden.Antwort lesen →Gibt es einen Kostendeckel beim Altersvorsorgedepot?Ja, aber nur für das Standarddepot: Dort sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt. Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte gibt es keinen festen Kostendeckel.Antwort lesen →Welche ETFs darf ich im Altersvorsorgedepot besparen?Erlaubt sind Investmentfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt sowie Euro-Staatsanleihen von Bund, Ländern, Kommunen und EU-Staaten. Eine Beitragsgarantie ist nicht vorgeschrieben.Antwort lesen →Was ist der Unterschied zwischen Garantieprodukt und Altersvorsorgedepot?Garantieprodukte sichern zu Beginn der Auszahlung 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zu; das Altersvorsorgedepot hat keine Garantie. Ohne Garantie sind chancenreichere Anlagen möglich, der Depotwert kann aber auch unter die Einzahlungen fallen.Antwort lesen →Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?Bei Anbietern mit zertifiziertem Produkt: Banken, Online-Broker, Fondsgesellschaften und Versicherer. Die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern ist Voraussetzung für die Förderung. Produkte gibt es ab dem 1. Januar 2027.Antwort lesen →Was kostet ein Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot?Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 € für den Wechsel verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Der neue Anbieter darf eine Pauschale von höchstens 150 € berechnen.Antwort lesen →Wie viele Altersvorsorgedepots kann ich gefördert besparen?Gefördert werden höchstens zwei ab 2027 neu abgeschlossene Verträge pro Person. Die maximale Grundzulage von 540 € gilt pro Person insgesamt und verdoppelt sich mit zwei Verträgen nicht.Antwort lesen →Gibt es ein staatliches Standarddepot?Noch nicht. Das Gesetz ermöglicht ein staatlich organisiertes Standarddepot per Verordnung, Stand Oktober 2026 ist es aber nicht ausgestaltet. Private Anbieter müssen ab 2027 ein Standarddepot mit maximal 1,0 % Effektivkosten anbieten.Antwort lesen →Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot Geld verlieren?Ja. Im Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann der Depotwert schwanken und auch zum Auszahlungsbeginn unter der Summe der Einzahlungen liegen. Wer das ausschließen möchte, kann ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.Antwort lesen →Kann ich meine vorhandenen ETFs ins Altersvorsorgedepot übertragen?Nein. Gefördert werden nur Einzahlungen auf den Altersvorsorgevertrag. Vorhandene ETFs müssten verkauft und der Erlös eingezahlt werden – dabei fällt auf Gewinne Abgeltungsteuer an, und gefördert werden trotzdem nur 1.800 € pro Jahr.Antwort lesen →

Steuer

Muss ich Erträge im Altersvorsorgedepot versteuern?Nein, nicht in der Ansparphase. Wertsteigerungen, Zinsen und Ausschüttungen bleiben im Altersvorsorgedepot steuerfrei – auch keine Vorabpauschale. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.Antwort lesen →Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?Die Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – Leibrente, Auszahlplan-Raten und die Teilkapitalauszahlung bis 30 % gleichermaßen. Der Steuersatz im Ruhestand ist oft niedriger als im Erwerbsleben, das ist aber nicht garantiert.Antwort lesen →Kann ich die Beiträge zum Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?Ja. Als Sonderausgaben absetzbar sind Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulage. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und erstattet die Differenz.Antwort lesen →Ab welchem Steuersatz gibt es zusätzlich zur Zulage einen Steuervorteil?Ohne Kinder und bei vollem Beitrag von 1.800 € lohnt sich der Sonderausgabenabzug ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 %: Dann übersteigt die Steuerersparnis auf 2.340 € die Zulage von 540 €. Mit Kindern liegt die Schwelle höher.Antwort lesen →Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich besser als ein normales Depot?Es kommt auf die Steuersätze an: Im Altersvorsorgedepot sind Erträge während der Ansparphase steuerfrei, die gesamte Auszahlung wird aber mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Im freien Depot gilt auf Erträge die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli, die Einzahlungen selbst sind bereits versteuert.Antwort lesen →

Auszahlung

Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70. Früher ist sie nur möglich, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan bis mindestens 85.Antwort lesen →Wie funktioniert der Auszahlplan bis 85?Beim Auszahlplan wird das Kapital in Raten – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Das Restkapital bleibt währenddessen angelegt. Danach endet der Vertrag; eine lebenslange Zahlung ist nicht garantiert.Antwort lesen →Kann ich mir das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?Nur teilweise: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden, ohne die Förderung zu verlieren. Der Rest wird als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85 gezahlt.Antwort lesen →Komme ich vor 65 an mein Geld im Altersvorsorgedepot?Nur förderschädlich: Wer vorzeitig entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahmen sind die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheimrente) und die Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners im Todesfall.Antwort lesen →Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?Ja, das Kapital ist in Anspar- und Auszahlphase vererbbar. Ohne Rückzahlung der Förderung geht das aber nur bei Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners; bei anderen Erben werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert.Antwort lesen →Leibrente oder Auszahlplan – was ist der Unterschied?Die Leibrente zahlt lebenslang, egal wie alt man wird, ist aber in der Regel nicht vererbbar. Der Auszahlplan läuft bis mindestens 85, das Kapital bleibt angelegt und ein Rest ist vererbbar, endet aber mit dem vereinbarten Zeitpunkt.Antwort lesen →

Selbstständige

Vergleich

Altersvorsorgedepot oder normaler ETF-Sparplan – was ist der Unterschied?Das Altersvorsorgedepot bietet bis 540 € Zulage, 300 € je Kind und steuerfreie Ansparphase, ist aber bis mindestens 65 gebunden und wird im Alter voll besteuert. Ein freier ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar, ohne Zulage, Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer.Antwort lesen →Altersvorsorgedepot oder betriebliche Altersversorgung?Bei der bAV fließt Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei in den Vertrag, oft mit Arbeitgeberzuschuss; dafür ist die Rente im Alter steuer- und krankenversicherungspflichtig. Das Altersvorsorgedepot wird mit Zulagen gefördert und ist unabhängig vom Arbeitgeber.Antwort lesen →Was ist der Unterschied zwischen Riester und Altersvorsorgedepot?Riester: 175 € Grundzulage nur bei 4 % des Vorjahreseinkommens, 100 % Beitragsgarantie, Verrentungspflicht. Altersvorsorgedepot: bis 540 € Grundzulage beitragsabhängig (50 %/25 %), keine Garantiepflicht, Auszahlplan bis 85 möglich, Mindestbeitrag 120 € und erstmals Selbstständige förderberechtigt.Antwort lesen →Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente für Selbstständige?Die Rürup-Rente bietet einen deutlich höheren Steuerabzug, ist aber nicht kündbar, nicht vererbbar (ohne Hinterbliebenenschutz) und zahlt nur als lebenslange Rente. Das Altersvorsorgedepot fördert bis 1.800 € Beitrag mit bis 540 € Zulage plus Kinderzulage und erlaubt Auszahlplan und 30 % Teilkapital.Antwort lesen →Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente?Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und startet 2027 für Erwachsene mit eigenen Beiträgen und Zulagen. Die Frühstart-Rente ist nur ein Gesetzentwurf: Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 € im Monat in ein Depot einzahlen, ohne Eigenbeitrag der Eltern.Antwort lesen →Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener?Die Zulage ist auf 540 € gedeckelt, bei 1.800 € Beitrag also 30 %. Gutverdiener profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug: Bei 42 % Grenzsteuersatz erstattet das Finanzamt rund 443 € über die Zulage hinaus. Im Alter wird die Auszahlung voll versteuert.Antwort lesen →Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch mit 50 oder 55?Die Zulagen sind altersunabhängig: Auch mit 55 bringen 150 € im Monat 540 € Grundzulage pro Jahr. Allerdings bleibt bis zur frühesten Auszahlung mit 65 nur ein kurzer Anlagezeitraum, in dem Kosten und Kursschwankungen stärker ins Gewicht fallen.Antwort lesen →Können Beamte das Altersvorsorgedepot nutzen?Ja. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind wie bisher bei Riester unmittelbar förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung an die Zulagenstelle einwilligen. Sie erhalten dieselben Zulagen: bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Einsteigerbonus unter 25.Antwort lesen →Können Studenten ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen?Nur wenn sie rentenversicherungspflichtig sind, etwa als Werkstudent oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber. Dann gibt es die normale Zulage plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25. Studierende ohne Rentenversicherungspflicht sind nicht unmittelbar förderberechtigt.Antwort lesen →Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Azubis?Azubis sind rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt. Schon 30 € im Monat bringen 180 € Grundzulage (50 %) plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25 – im ersten Jahr 380 € Zulage auf 360 € Eigenbeitrag.Antwort lesen →
Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
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Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim