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Welche ETFs darf ich im Altersvorsorgedepot besparen?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtErlaubt sind Investmentfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt sowie Euro-Staatsanleihen von Bund, Ländern, Kommunen und EU-Staaten. Eine Beitragsgarantie ist nicht vorgeschrieben.

Im Detail

Breit gestreute Aktien-ETFs liegen häufig in Risikoklasse 4 oder 5. Einzelaktien, Krypto und Hebelprodukte sind nicht zulässig. Welche Fonds konkret wählbar sind, legt der jeweilige Anbieter fest.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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