Familie
Bin ich in der Elternzeit für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa. Mütter und Väter sind während der dreijährigen Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Schon 10 € im Monat sichern Grund- und Kinderzulage.
Im Detail
Die Kindererziehungszeiten müssen beim Rentenversicherungsträger beantragt sein. Beispiel: 25 € im Monat mit einem Kind ergeben 150 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage = 450 €.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.
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Verwandte Fragen
- Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr.
- Wie viel Zulage bekommt eine Familie mit zwei Kindern bei 25 € im Monat?Bei 25 € im Monat (300 € im Jahr) und zwei Kindern beträgt die Zulage 750 € pro Jahr: 150 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage.
- Wer bekommt die Kinderzulage – Mutter oder Vater?Die Kinderzulage erhält der Elternteil, dem das Kindergeld zugerechnet wird.
- Wie viel Förderung gibt es mit einem Kind bei 50 € im Monat?Mit einem Kind und 50 € im Monat (600 € im Jahr) beträgt die Zulage 540 € pro Jahr: 240 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage.