Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Familie

Wer bekommt die Kinderzulage – Mutter oder Vater?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtDie Kinderzulage erhält der Elternteil, dem das Kindergeld zugerechnet wird. Bei verheirateten, zusammen veranlagten Eltern wird sie wie beim bisherigen Riester-System grundsätzlich der Mutter zugeordnet; auf gemeinsamen Antrag kann sie auf den Vater übertragen werden.

Im Detail

Der begünstigte Elternteil braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag. Für die volle Kinderzulage von 300 € je Kind muss dieser Elternteil selbst mindestens 300 € im Jahr einzahlen.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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