Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Familie

Bekommt mein Ehepartner ohne eigenen Job auch eine Zulage?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa, wenn der andere Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist. Der mittelbar berechtigte Partner braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag und erhält höchstens 175 € Grundzulage.

Im Detail

Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hat der mittelbar berechtigte Partner nicht. Die Kinderzulage kann dem mittelbar berechtigten Elternteil zustehen, wenn ihm das Kindergeld zugeordnet ist.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
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