Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Steuer

Muss ich Erträge im Altersvorsorgedepot versteuern?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtNein, nicht in der Ansparphase. Wertsteigerungen, Zinsen und Ausschüttungen bleiben im Altersvorsorgedepot steuerfrei – auch keine Vorabpauschale. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Im Detail

Das gilt für den gesamten Vertrag bis 6.840 € Einzahlung pro Jahr, auch für den nicht geförderten Teil. Im Vergleich dazu fällt im normalen ETF-Depot laufend Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Vorabpauschale an.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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