Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Steuer

Ab welchem Steuersatz gibt es zusätzlich zur Zulage einen Steuervorteil?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtOhne Kinder und bei vollem Beitrag von 1.800 € lohnt sich der Sonderausgabenabzug ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 %: Dann übersteigt die Steuerersparnis auf 2.340 € die Zulage von 540 €. Mit Kindern liegt die Schwelle höher.

Im Detail

Mit zwei Kindern beträgt der Abzug 2.940 € (1.800 € + 540 € + 600 €), die Zulage 1.140 € – zusätzlicher Steuervorteil erst ab rund 39 % Grenzsteuersatz. Werte vereinfacht ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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