Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Steuer

Kann ich die Beiträge zum Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa. Als Sonderausgaben absetzbar sind Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulage. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und erstattet die Differenz.

Im Detail

Beispiel ohne Kinder: 1.800 € + 540 € = 2.340 € Abzug. Bei 42 % Grenzsteuersatz ergibt das rund 983 € Steuerersparnis, davon werden rund 443 € zusätzlich zur Zulage erstattet (vereinfacht, ohne Soli und Kirchensteuer). Dafür die Anlage AV zur Steuererklärung ausfüllen.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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