Steuer
Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?
·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtDie Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – Leibrente, Auszahlplan-Raten und die Teilkapitalauszahlung bis 30 % gleichermaßen. Der Steuersatz im Ruhestand ist oft niedriger als im Erwerbsleben, das ist aber nicht garantiert.
Im Detail
Anders als im freien ETF-Depot gilt nicht die Abgeltungsteuer von 25 %, sondern der individuelle Tarif. Ob die nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft ist, hängt von Einkommen und weiteren Renten im Alter ab.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.
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Verwandte Fragen
- Muss ich Erträge im Altersvorsorgedepot versteuern?Nein, nicht in der Ansparphase.
- Kann ich die Beiträge zum Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?Ja.
- Ab welchem Steuersatz gibt es zusätzlich zur Zulage einen Steuervorteil?Ohne Kinder und bei vollem Beitrag von 1.800 € lohnt sich der Sonderausgabenabzug ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 %: Dann übersteigt die Steuerersparnis auf 2.340 € die Zulage von 540 €.
- Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich besser als ein normales Depot?Es kommt auf die Steuersätze an: Im Altersvorsorgedepot sind Erträge während der Ansparphase steuerfrei, die gesamte Auszahlung wird aber mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.