Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Steuer

Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtDie Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – Leibrente, Auszahlplan-Raten und die Teilkapitalauszahlung bis 30 % gleichermaßen. Der Steuersatz im Ruhestand ist oft niedriger als im Erwerbsleben, das ist aber nicht garantiert.

Im Detail

Anders als im freien ETF-Depot gilt nicht die Abgeltungsteuer von 25 %, sondern der individuelle Tarif. Ob die nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft ist, hängt von Einkommen und weiteren Renten im Alter ab.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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