Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Auszahlung

Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa, das Kapital ist in Anspar- und Auszahlphase vererbbar. Ohne Rückzahlung der Förderung geht das aber nur bei Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners; bei anderen Erben werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert.

Im Detail

Bei einer Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Beim Auszahlplan geht das Restkapital an die Erben.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

Selbst nachrechnen

Mit dem Sparrechner sehen Sie Ihre eigenen Zahlen – und können das Ergebnis als PDF-Report speichern. Alle Werte auf einen Blick: Fakten & Zahlen · Beispielrechnungen.

Verwandte Fragen

Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
Persönliche Beratung

Welches Produkt passt zu Ihnen?

Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standarddepot? Wechseln oder den alten Riester behalten? Ich rechne es mit Ihnen konkret durch – für Sie kostenlos und unverbindlich, vor Ort in Dossenheim oder per Video. Wir werden im Erfolgsfall über die Provision des Produktgebers vergütet.

Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim