Auszahlung
Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?
·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa, das Kapital ist in Anspar- und Auszahlphase vererbbar. Ohne Rückzahlung der Förderung geht das aber nur bei Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners; bei anderen Erben werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert.
Im Detail
Bei einer Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Beim Auszahlplan geht das Restkapital an die Erben.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.
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Verwandte Fragen
- Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70.
- Wie funktioniert der Auszahlplan bis 85?Beim Auszahlplan wird das Kapital in Raten – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – bis mindestens zum 85.
- Kann ich mir das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?Nur teilweise: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden, ohne die Förderung zu verlieren.
- Komme ich vor 65 an mein Geld im Altersvorsorgedepot?Nur förderschädlich: Wer vorzeitig entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.