Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Riester

Gibt es Wohn-Riester auch im neuen System?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa, die Eigenheimrente (Wohn-Riester) bleibt in die geförderte Altersvorsorge integriert: Gefördertes Kapital kann für selbst genutztes Wohneigentum entnommen werden, und Tilgungsleistungen können gefördert werden. Anbieter müssen die Entnahmeoption aber nicht mehr zwingend anbieten.

Im Detail

Wer Wohn-Riester nutzen möchte, sollte also gezielt einen Vertrag mit Eigenheim-Option wählen. Die Entnahme für Wohneigentum ist eine der Ausnahmen, bei denen Zulagen nicht zurückgezahlt werden müssen.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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