Riester
Gibt es Wohn-Riester auch im neuen System?
·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa, die Eigenheimrente (Wohn-Riester) bleibt in die geförderte Altersvorsorge integriert: Gefördertes Kapital kann für selbst genutztes Wohneigentum entnommen werden, und Tilgungsleistungen können gefördert werden. Anbieter müssen die Entnahmeoption aber nicht mehr zwingend anbieten.
Im Detail
Wer Wohn-Riester nutzen möchte, sollte also gezielt einen Vertrag mit Eigenheim-Option wählen. Die Entnahme für Wohneigentum ist eine der Ausnahmen, bei denen Zulagen nicht zurückgezahlt werden müssen.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.
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Verwandte Fragen
- Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter und werden weiter gefördert (175 € Grundzulage, 185/300 € Kinderzulage).
- Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?Eine Kündigung ist meist die teuerste Option: Bei förderschädlicher Verwendung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
- Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?Ja.
- Kann ich mit meinem alten Riester-Vertrag die neue Zulage bekommen?Ja.