Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Vergleich

Altersvorsorgedepot oder betriebliche Altersversorgung?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtBei der bAV fließt Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei in den Vertrag, oft mit Arbeitgeberzuschuss; dafür ist die Rente im Alter steuer- und krankenversicherungspflichtig. Das Altersvorsorgedepot wird mit Zulagen gefördert und ist unabhängig vom Arbeitgeber.

Im Detail

Beide schließen sich nicht aus. Ein Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist zusätzliches Geld und sollte in einen Vergleich einbezogen werden. Bei Jobwechsel bleibt das Altersvorsorgedepot unverändert beim gewählten Anbieter.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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