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Kann ich meine vorhandenen ETFs ins Altersvorsorgedepot übertragen?
·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtNein. Gefördert werden nur Einzahlungen auf den Altersvorsorgevertrag. Vorhandene ETFs müssten verkauft und der Erlös eingezahlt werden – dabei fällt auf Gewinne Abgeltungsteuer an, und gefördert werden trotzdem nur 1.800 € pro Jahr.
Im Detail
Übertragbar ist dagegen Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag, förderunschädlich und ohne Steuerfolgen. Ein freies ETF-Depot und ein Altersvorsorgedepot können problemlos parallel geführt werden.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.
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Verwandte Fragen
- Was ist das Standarddepot?Das Standarddepot ist ein gesetzlich normiertes, einfaches Altersvorsorgedepot mit genau zwei Fonds – einem risikoärmeren und einem renditestärkeren – und automatischem Lebenszyklus.
- Gibt es einen Kostendeckel beim Altersvorsorgedepot?Ja, aber nur für das Standarddepot: Dort sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt.
- Welche ETFs darf ich im Altersvorsorgedepot besparen?Erlaubt sind Investmentfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt sowie Euro-Staatsanleihen von Bund, Ländern, Kommunen und EU-Staaten.
- Was ist der Unterschied zwischen Garantieprodukt und Altersvorsorgedepot?Garantieprodukte sichern zu Beginn der Auszahlung 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zu; das Altersvorsorgedepot hat keine Garantie.