Vergleich
Können Beamte das Altersvorsorgedepot nutzen?
·Stand: 08.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind wie bisher bei Riester unmittelbar förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung an die Zulagenstelle einwilligen. Sie erhalten dieselben Zulagen: bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Einsteigerbonus unter 25.
Im Detail
Die Einwilligung wird gegenüber der zuständigen Besoldungsstelle erklärt. Wegen der Versorgungslücke gegenüber der aktiven Besoldung ist zusätzliche Vorsorge für viele Beamte ein Thema.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.
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Verwandte Fragen
- Altersvorsorgedepot oder normaler ETF-Sparplan – was ist der Unterschied?Das Altersvorsorgedepot bietet bis 540 € Zulage, 300 € je Kind und steuerfreie Ansparphase, ist aber bis mindestens 65 gebunden und wird im Alter voll besteuert.
- Altersvorsorgedepot oder betriebliche Altersversorgung?Bei der bAV fließt Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei in den Vertrag, oft mit Arbeitgeberzuschuss; dafür ist die Rente im Alter steuer- und krankenversicherungspflichtig.
- Was ist der Unterschied zwischen Riester und Altersvorsorgedepot?Riester: 175 € Grundzulage nur bei 4 % des Vorjahreseinkommens, 100 % Beitragsgarantie, Verrentungspflicht.
- Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente für Selbstständige?Die Rürup-Rente bietet einen deutlich höheren Steuerabzug, ist aber nicht kündbar, nicht vererbbar (ohne Hinterbliebenenschutz) und zahlt nur als lebenslange Rente.