Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Für wen?

Altersvorsorgedepot für Ehepaare und Lebenspartner

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 09.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtSind beide Partner förderberechtigt, erhält jeder bis zu 540 € Grundzulage im eigenen Vertrag. Ist nur einer förderberechtigt, kann der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mittelbar gefördert werden – mit eigenem Vertrag, mindestens 120 € Beitrag und höchstens 175 € Grundzulage.

Jeder Partner braucht einen eigenen Vertrag; ein gemeinsames Altersvorsorgedepot gibt es nicht.

Mittelbare Förderung: nur bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft, wenn ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist und die Partner nicht dauernd getrennt leben. Unverheiratete Paare sind ausgeschlossen.

Rechenbeispiel beide förderberechtigt, je 150 €/Monat: 2 × 540 € = 1.080 € Grundzulage im Jahr.

Rechenbeispiel mittelbar: Partnerin A 150 €/Monat → 540 €. Partner B (mittelbar) 10 €/Monat → 60 €; bei 30 €/Monat wären es rechnerisch 180 €, gedeckelt auf 175 €.

Kinderzulage: Sie steht dem Elternteil zu, dem das Kindergeld zugeordnet ist. Beispiel: B erhält das Kindergeld für zwei Kinder und zahlt 25 €/Monat → 150 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 750 €.

Ob Ehepaare die Kinderzulage wie bei Riester per Antrag auf den anderen Elternteil übertragen können, ist für das neue Recht nicht abschließend bestätigt (im Einzelfall prüfen).

Im Todesfall kann das geförderte Kapital ohne Rückzahlung der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners übertragen werden.

Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.

Häufige Fragen

Kann mein nicht berufstätiger Ehepartner gefördert werden?
Ja, mittelbar, wenn Sie selbst unmittelbar förderberechtigt sind. Ihr Partner braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag und erhält höchstens 175 € Grundzulage.
Gilt das auch für unverheiratete Paare?
Nein. Die mittelbare Förderung setzt Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus.
Wer bekommt die Kinderzulage?
Der Elternteil, dem das Kindergeld zugeordnet ist, in seinen eigenen Vertrag – auch wenn dieser Elternteil nur mittelbar förderberechtigt ist.
Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
Persönliche Beratung

Welches Produkt passt zu Ihnen?

Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standarddepot? Wechseln oder den alten Riester behalten? Ich rechne es mit Ihnen konkret durch – für Sie kostenlos und unverbindlich, vor Ort in Dossenheim oder per Video. Wir werden im Erfolgsfall über die Provision des Produktgebers vergütet.

Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim