Altersvorsorgedepot für Ehepaare und Lebenspartner
Jeder Partner braucht einen eigenen Vertrag; ein gemeinsames Altersvorsorgedepot gibt es nicht.
Mittelbare Förderung: nur bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft, wenn ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist und die Partner nicht dauernd getrennt leben. Unverheiratete Paare sind ausgeschlossen.
Rechenbeispiel beide förderberechtigt, je 150 €/Monat: 2 × 540 € = 1.080 € Grundzulage im Jahr.
Rechenbeispiel mittelbar: Partnerin A 150 €/Monat → 540 €. Partner B (mittelbar) 10 €/Monat → 60 €; bei 30 €/Monat wären es rechnerisch 180 €, gedeckelt auf 175 €.
Kinderzulage: Sie steht dem Elternteil zu, dem das Kindergeld zugeordnet ist. Beispiel: B erhält das Kindergeld für zwei Kinder und zahlt 25 €/Monat → 150 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 750 €.
Ob Ehepaare die Kinderzulage wie bei Riester per Antrag auf den anderen Elternteil übertragen können, ist für das neue Recht nicht abschließend bestätigt (im Einzelfall prüfen).
Im Todesfall kann das geförderte Kapital ohne Rückzahlung der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners übertragen werden.
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.