Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Für wen?

Altersvorsorgedepot ab 60: Einstieg und Auszahlung ab 65

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 09.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtWer mit Anfang 60 noch rentenversicherungspflichtig arbeitet, ist förderberechtigt und kann einsteigen; die Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind nicht unmittelbar förderberechtigt, Selbstständige nur bis 67.

Förderberechtigt: Arbeitnehmer bis zum Rentenbeginn, Beamte, Selbstständige unter 67, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Nicht unmittelbar förderberechtigt: Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Ehepartner können ggf. mittelbar gefördert werden (im Einzelfall prüfen).

Auszahlung frühestens ab 65 (früher nur bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente), spätestens mit 70; als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85, dazu bis 30 % Teilkapital.

Rechenbeispiel: 62-jährige Angestellte zahlt 2027 bis 2029 je 150 €/Monat. Eigenbeiträge 5.400 € + Grundzulage 3 × 540 € = 1.620 € → 7.020 € ohne Wertentwicklung und Kosten.

Auszahlplan ab 65 bis 85 (240 Monate): 7.020 € / 240 = rund 29,25 €/Monat. Mit 30 % Teilkapital: 2.106 € einmalig, danach rund 20,48 €/Monat.

Bei kurzem Anlagehorizont fallen Kursschwankungen und Abschluss-/Verwaltungskosten stärker ins Gewicht; Garantieprodukte oder das Standarddepot mit automatischer Umschichtung kommen in Betracht.

Steuer und Krankenversicherung: Die Auszahlung wird voll versteuert; für KVdR-Pflichtversicherte fallen nach heutigem Stand keine KV/PV-Beiträge an, für freiwillig Versicherte schon.

Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.

Häufige Fragen

Kann ich mit 62 noch ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ja, wenn Sie förderberechtigt sind, z. B. als rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin. Die Zulagen sind altersunabhängig.
Ab wann wird ausgezahlt?
Frühestens mit 65, früher nur bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente; spätestens mit 70. Einzelne Anbieter nennen vertraglich einen späteren Aufschub (im Einzelfall prüfen).
Kann ich als Rentner noch einzahlen?
Mit Bezug einer Vollrente wegen Alters entfällt die unmittelbare Förderberechtigung. Einzahlungen ohne Zulage sind dann wenig sinnvoll.
Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
Persönliche Beratung

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Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim