Altersvorsorgedepot ab 60: Einstieg und Auszahlung ab 65
Förderberechtigt: Arbeitnehmer bis zum Rentenbeginn, Beamte, Selbstständige unter 67, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Nicht unmittelbar förderberechtigt: Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Ehepartner können ggf. mittelbar gefördert werden (im Einzelfall prüfen).
Auszahlung frühestens ab 65 (früher nur bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente), spätestens mit 70; als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85, dazu bis 30 % Teilkapital.
Rechenbeispiel: 62-jährige Angestellte zahlt 2027 bis 2029 je 150 €/Monat. Eigenbeiträge 5.400 € + Grundzulage 3 × 540 € = 1.620 € → 7.020 € ohne Wertentwicklung und Kosten.
Auszahlplan ab 65 bis 85 (240 Monate): 7.020 € / 240 = rund 29,25 €/Monat. Mit 30 % Teilkapital: 2.106 € einmalig, danach rund 20,48 €/Monat.
Bei kurzem Anlagehorizont fallen Kursschwankungen und Abschluss-/Verwaltungskosten stärker ins Gewicht; Garantieprodukte oder das Standarddepot mit automatischer Umschichtung kommen in Betracht.
Steuer und Krankenversicherung: Die Auszahlung wird voll versteuert; für KVdR-Pflichtversicherte fallen nach heutigem Stand keine KV/PV-Beiträge an, für freiwillig Versicherte schon.
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.