Altersvorsorgedepot für Auszubildende
Förderberechtigt: Wer eine betriebliche Ausbildung macht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – damit besteht ab 2027 ein eigener Anspruch auf Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.
Mindestbeitrag: 120 € im Jahr (10 € im Monat). Darunter gibt es gar keine Zulage.
Rechenbeispiel 20 €/Monat: 240 € Eigenbeitrag → 120 € Grundzulage (50 %) + 200 € Bonus = 320 € im ersten Jahr.
Rechenbeispiel 30 €/Monat: 360 € Eigenbeitrag → 180 € Grundzulage + 200 € Bonus = 380 € im ersten Jahr; ab dem zweiten Jahr 180 € pro Jahr.
Rechenbeispiel 50 €/Monat: 600 € Eigenbeitrag → 180 € + 25 % auf 240 € = 240 € Grundzulage (+ 200 € Bonus im ersten Jahr).
Der Berufseinsteigerbonus von 200 € wird einmalig gezahlt, wenn das 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet ist.
Das Geld ist bis zur Auszahlung ab frühestens 65 gebunden; eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich. Ein Notgroschen gehört deshalb nicht ins Altersvorsorgedepot.
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.