Altersvorsorgedepot für Alleinerziehende
Voraussetzung: eigene Förderberechtigung, z. B. als rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, in der Kindererziehungszeit, mit rentenversicherungspflichtigem Minijob oder als Beamtin.
Eine mittelbare Förderung über einen Partner ist nur bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft möglich, nicht bei unverheirateten Paaren.
Die Kinderzulage erhält der Elternteil, dem das Kindergeld zugeordnet ist – bei Alleinerziehenden in der Regel sie selbst.
Rechenbeispiel 25 €/Monat, zwei Kinder: 300 € → 150 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 750 € (250 %).
Rechenbeispiel 50 €/Monat, ein Kind: 600 € → 240 € + 300 € = 540 € (90 %).
Rechenbeispiel 100 €/Monat, zwei Kinder: 1.200 € → 390 € + 600 € = 990 €.
Die Kinderzulage gibt es, solange Kindergeldanspruch besteht.
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.