Altersvorsorgedepot für Studierende
Unmittelbar förderberechtigt: Werkstudenten (in der Rentenversicherung pflichtversichert) und Studierende mit Minijob, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.
Nicht förderberechtigt: Studierende ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung, z. B. nur mit BAföG oder Unterhalt; ebenso Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Mittelbar förderberechtigt: Verheiratete Studierende, deren Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist – mit eigenem Vertrag, mindestens 120 € im Jahr, Grundzulage höchstens 175 €.
Selbstständig tätige Studierende (z. B. freiberuflich mit eigenen Einkünften) könnten über die neue Förderberechtigung für Selbstständige unter 67 erfasst sein (im Einzelfall prüfen).
Rechenbeispiel Werkstudent, 23 Jahre, 25 €/Monat: 300 € → 150 € Grundzulage + 200 € Bonus = 350 € im ersten Jahr.
Wichtig: Die Förderberechtigung wird je Beitragsjahr geprüft. Wer im Jahr zeitweise rentenversicherungspflichtig ist, sollte das mit der Zulagenstelle bzw. dem Anbieter klären (im Einzelfall prüfen).
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.