Altersvorsorgedepot in Elternzeit und Kindererziehung
Kindererziehungszeiten: Für die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt besteht Rentenversicherungspflicht für den Elternteil, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist – unabhängig davon, ob Elterngeld bezogen wird.
Damit besteht unmittelbare Förderberechtigung auch ohne Erwerbseinkommen.
Rechenbeispiel 25 €/Monat, ein Kind: 300 € → 150 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 450 € (Förderquote 150 %).
Rechenbeispiel 25 €/Monat, zwei Kinder: 300 € → 150 € + 600 € = 750 €.
Rechenbeispiel 10 €/Monat, ein Kind: 120 € → 60 € + 120 € = 180 €.
Beamtinnen und Beamte in Elternzeit sind in der Regel weiter über ihren Status förderberechtigt, sofern die Einwilligung zur Datenübermittlung vorliegt (im Einzelfall prüfen).
Beiträge können nach der Elternzeit erhöht oder angepasst werden; der Vertrag kann auch ruhen.
Ihre persönliche Zahl: Zulagenrechner – Ergebnis als PDF-Report.