Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Förderung

Kann ich zwei geförderte Altersvorsorgeverträge gleichzeitig haben?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 12.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtJa. Pro Person können bis zu zwei Altersvorsorgeverträge gefördert werden. Die Förderung verdoppelt sich dadurch aber nicht: Maßgeblich sind die insgesamt förderfähigen Eigenbeiträge von höchstens 1.800 € im Jahr und damit maximal 540 € Grundzulage.

Im Detail

Beispiel mit 2 × 900 €: Im ersten Vertrag gibt es auf die ersten 360 € 50 % (180 €) und auf die übrigen 540 € 25 % (135 €), zusammen 315 €. Der zweite Vertrag erhält 25 % auf 900 €, also 225 €. Zusammen sind das 540 € – genau so viel wie bei einem Vertrag mit 1.800 €. Die Kinderzulage wird einem der Verträge zugeordnet; dort reichen schon 10 € im Monat. Einzelne Anbieter erlauben pro Kunde nur ein Depot.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4996, BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 01.01.2027 – geprüft Oktober 2026.

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